Allgemeine Geschäftsbedingungen von Beckmann Consulting, Ulrideshuser Str. 44, 37077 Göttingen (nachfolgend: Beckmann Consulting)
1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für sämtliche Verträge, die Beckmann Consulting mit ihren
Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder
„Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.
(2) Beckmann Consulting schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Beckmann Consulting als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Beckmann Consulting ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Beckmann Consulting in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
2 Leistungen von Beckmann Consulting / Mitwirkung des Kunden
(1) Beckmann Consulting erbringt für den Kunden im b2b-Bereich
Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht
ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Beckmann
Consulitng nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann
Beckmann Consulting lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen
prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist
bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser
weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine
Werbekampagne haben können, von Beckmann Consulting nicht
geschuldet wird.
(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Beckmann Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Beckmann Consulting unberührt.
3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Beckmann Consulting und dem
Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder
schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich,
hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch
einmal in schriftlicher Form von Beckmann Consulting zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen Beckmann Consulting und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Beckmann Consulting das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Beckmann Consulting angegeben und
mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder
schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit Beckmann Consulting via Telefon / Videochat gilt folgendes:
Eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ist ausschließlich im Wege der Vorkasse und unter Anwendung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Zu diesem Zweck sind Sie als Kunde verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Telefonats / Videochats unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenens SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: mail@beckmann-consulting.com (vorab) und sodann per Post an: Beckmann Consulting, Ulrideshuser Str. 44, 37077 Göttingen. Dazu ist folgendes Muster von Ihnen zu verwenden:
Ich ermächtige die Beckmann Consulting, Ulrideshuser Str. 44, 37077 Göttingen, vertreten durch den Geschäftsführer Michel Beckmann, und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Beckmann Consulting, Ulrideshuser Str. 44, 37077 Göttingen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Vorname und Name des Kontoinhabers:
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers:
Postleitzahl und Ort:
Kreditinstitut (Name und BIC):
IBAN:
Ort, Datum:
Unterschrift des Kontoinhabers:
(4) Beckmann Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug.
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an Beckmann Consulting zu überweisen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte
Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit
vorsehen, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Beckmann Consulting
beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Beckmann Consulting
eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die
Dienstleistungen notwendigen Daten bei Beckmann Consulting
vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen
Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Beckmann Consulting berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Beckmann Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Beckmann Consulting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
7 Erfüllung
(1) Beckmann Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen
gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen.
Beckmann Consulting ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu
bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Beckmann Consulting bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Beckmann Consulting Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Beckmann Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Beckmann Consulting unberührt.
8 Haftung
(1) Beckmann Consulting haftet auf Schadensersatz – gleich aus
welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Beckmann Consulting nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen
darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Beckmann Consulting nicht
für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird
der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender
Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie
die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Beckmann Consulting nicht. Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Beckmann Consulting ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Beckmann Consulting insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.
(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.
9 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an
Beckmann Consulting die Vorschriften der
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Beckmann Consulting abzuschließen ist, wird der Kunde Beckmann Consulting vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Kunde stellt Beckmann Consulting von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Beckmann Consulting hat etwaige Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.
10 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene,
individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen
ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung
von Beckmann Consulting maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.
AGB Stand: 04.11.2021